Das zahlt Ihre Krankenkasse!
Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
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Check-up zur Erfassung von Gesundheitsrisiken und zur Früherkennung von häufig auftretenden Krankheiten, insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus | im Alter von 18 bis 34 Jahren (ab 35 Jahren) | Frauen und Männer | einmalig (alle drei Jahre) | Die Untersuchung umfasst:
1. Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken), Überprüfung des Impfstatus 2. körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks 3. Laboruntersuchung a) aus dem Blut (ab 35 Jahren; bei 18- bis 34-Jährigen erfolgt eine Laboruntersuchung bei entsprechendem Risikoprofil):
b) aus dem Urin (nur ab 35 Jahren):
4. Beratung über die Untersuchungsergebnisse und – sofern medizinisch angezeigt – ggf. Ausstellen einer Präventionsempfehlung (z. B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtmittelkonsum). Das Hautkrebs-Screening kann ggf. in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden. 5. Im Rahmen des Check-up besteht einmalig auch der Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion (ab 35 Jahren). |