Schutzimpfungen

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist in Deutschland damit beauftragt, die Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen und deren Gesundheitszustand sowohl zu überwachen, als auch zu verbessern. Für die Vorgaben zum Impfschutz ist die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI tätig und spricht die Impfempfehlungen basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus. Diese werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und jährlich im Epidemiologischen Bulletin des RKI bekannt gegeben.

Empfehlungen zu Standardimpfungen des Erwachsenenalters sowie zu Indikations-(Berufs- und Reiseimpfungen)

Quellen: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html;jsessionid=FD0105C2B3F3F1FAD59F8D26BE1D70A5.internet081

Wer sollte sich wann gegen Diphtherie impfen lassen?

Die STIKO empfiehlt die Diphtherie-Impfung als Standardimpfung allen Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Jeder, der nicht über einen aktuellen Impfschutz gegen Diphtherie verfügt, sollte gegen Diphtherie geimpft werden.

Ein aktueller Impfschutz besteht, wenn eine vollständige Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung in den letzten 5-10 Jahren durchgeführt worden ist.

Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Diphtherie mit Kombinationsimpfstoffen durchzuführen, um dem Säugling Impftermine und Impfungen zu ersparen. Je nachdem welcher Impfstoff verwendet wird (2-, 3-, 5- oder 6-fach Impfstoffe), sind unterschiedliche Impfschemata zu verwenden.

Die Grundimmunisierung sollte bei reifgeborenen Säuglingen im Alter von 2 Monaten begonnen werden. Für die 6-fach-Impfung bei der neben Diphtherie auch gegen Tetanus, Pertussis, Polio, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B immunisiert wird empfiehlt die STIKO ein 2+1 Schema mit Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten.
Um einen Langzeitschutz aufzubauen, ist es besonders wichtig den Abstand von 6 Monaten zwischen der zweiten und der dritten Impfung nicht zu unterschreiten.

Frühgeborene sollen aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems nach dem 3+1-Impfschema, mit vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten geimpft werden.

Die erste Auffrischimpfung sollte im Alter von 5-6 Jahren erfolgen und die zweite Auffrischimpfung im Alter von 9-17 Jahren, weitere Auffrischungen alle 10 Jahre.

Fehlende oder unvollständige Grundimmunisierungen sollte unbedingt auch noch im späteren (Erwachsenen-) Alter nachgeholt bzw. vervollständigt werden. Daher sollte auch bei Erwachsenen routinemäßig der Impfstatus überprüft und ggf. aufgefrischt werden.

Näheres siehe in den aktuellen Empfehlungen der STIKO und unter Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Impfschema.

Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Diphtherie/FAQ01.html

Was ist Tetanus?

Tetanus (Wundstarrkrampf) wird durch Bakterien verursacht. Deren Dauerformen (Sporen) sind sehr widerstandsfähig und kommen weltweit hauptsächlich im Erdreich und im Kot von Pferden und anderen Tieren vor. Charakteristisch für Tetanus sind die starken Krämpfe. Ist die Atem- und Schluckmuskulatur mit betroffen, droht Ersticken.

Gut zu wissen:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen, die Impfung gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre aufzufrischen. Die nächste Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie (und gegebenenfalls Kinderlähmung) sollte als Kombinationsimpfung, die auch eine Keuchhustenkomponente enthält, gegeben werden.

Ansteckung

Die Krankheitserreger gelangen durch eine verunreinigte Wunde in den Körper, das können auch unscheinbare Kratzer oder Stiche sein.

Krankheitsverlauf

Etwa drei Tage bis drei Wochen (selten auch Monate) später treten die ersten Krankheitszeichen auf. Kribbeln und Taubheitsgefühl im Bereich der Wunde sowie Abgeschlagenheit, Unruhe und Kopfschmerzen sind erste Anzeichen. Nach kurzer Zeit kommen starke, schmerzhafte Krämpfe des Kiefers und weiterer Muskelgruppen hinzu. Die Patienten scheinen zu grinsen. Krämpfe des Kehlkopfes und der Brustmuskulatur können so ausgeprägt sein, dass sie zum Erstickungstod führen. Trotz moderner intensivmedizinischer Behandlung sterben auch heute noch 10 bis 20 Prozent der Patienten – meist an Atemnot oder Herzversagen.

In Ländern mit unzureichenden hygienischen Verhältnissen und geringen Impfraten bei Frauen sterben immer noch viele Säuglinge am Neugeborenen-Tetanus. Meist gelangen die Bakterien über die Nabelwunde in den Körper.

Nicht die Bakterien selbst verursachen die Krankheit, sondern die Gifte, die sie ausscheiden. Deshalb wird bei großen und schmutzigen Wunden schnellstmöglich Antiserum (Immunglobulin) gegeben, das noch frei zirkulierendes Gift unwirksam macht. Antibiotika sollen verhindern, dass sich die Bakterien weiter vermehren. Falls notwendig, werden Wunden operativ gesäubert. Je nachdem wie gut der Patient geimpft ist, wird bei Verletzungen auch eine Auffrischimpfung gegeben, um die körpereigene Abwehr schneller zu aktivieren. Verletzte mit ausreichendem Impfschutz (Impfung vor weniger als 10 Jahren) benötigen oft keine Behandlung gegen Tetanus.

Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Tetanus allen Personen, die keine oder nur eine unvollständige Grundimmunisierung haben bzw. deren letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt.

Grundimmunisierung

Der Aufbau des Impfschutzes gegen Tetanus (Grundimmunisierung) erfolgt in der Regel im Kindesalter. Fehlt dieser Impfschutz noch oder ist er unvollständig, so sollten die fehlenden Impfungen möglichst schnell nachgeholt werden.

Auffrischimpfung

Die Auffrischimpfung sollte im Erwachsenenalter alle 10 Jahre erfolgen; nach Verletzungen eventuell früher. Die nächste Auffrischimpfungsimpfung sollte als Kombinationsimpfung, die auch gegen Pertussis (Keuchhusten) schützt, gegeben werden. Die Kombinationsimpfung mit Keuchhustenkomponente muss nur einmalig im Erwachsenenalter erfolgen und sorgt dafür, dass jeder Erwachsene gegen Keuchhusten geschützt ist.

Impfstoffe

Es gibt verschiedene Kombinationsimpfstoffe für Erwachsene. Nicht alle sind geeignet, um im Erwachsenenalter noch eine Grundimmunisierung durchzuführen, aber alle eignen sich für die Auffrischimpfung. Sie enthalten eine oder mehrere Komponenten zum Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und/oder Pertussis (Keuchhusten) und/oder Polio (Kinderlähmung).

Ihr Arzt/Ihre Ärztin berät Sie, wann eine Kombinationsimpfung sinnvoll ist und welche.

Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Die Impfung ist gut verträglich. Sehr häufig kommt es durch die Anregung der körpereigenen Abwehr zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Selten können in den ersten drei Tagen nach der Impfung Allgemeinsymptome wie beispielsweise eine Temperaturerhöhung, Frösteln, Müdigkeit, Muskelschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Bei einer Tetanus-Impfung sind Nebenwirkungen sehr selten. Bei weniger als einem von 1.000 Geimpften wurden allergische Reaktionen an der Haut oder an den Atemwegen beobachtet. In Einzelfällen sind nach der Impfung Erkrankungen des Nervensystems außerhalb von Gehirn und Rückenmark beschrieben worden. Dies äußerte sich beispielsweise durch Lähmungen, Missempfindungen, Erschöpfungszustände, Übererregbarkeit oder fortschreitende Ausfälle.

Je nach verwendetem Kombinationsimpfstoff können etwas andere Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten, die Unterschiede sind jedoch nicht groß.

Quelle: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/tetanus-wundstarrkrampf/

Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien verursacht. Der Erreger ist weltweit verbreitet und kann auch von Personen weitergegeben werden, die daran unbemerkt erkranken. In jedem Lebensalter sind harmlose bis schwere Krankheitsverläufe möglich. Für junge Säuglinge kann Keuchhusten sogar lebensbedrohlich sein. Ein Drittel bis rund die Hälfte aller erkrankten Säuglinge steckt sich bei den eigenen Eltern an. Seit der Jahrtausendwende erkranken zunehmend Erwachsene. Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich gegen Keuchhusten zu schützen. Sie verringert das Risiko überhaupt zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden.

Gut zu wissen:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen einmalig eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten). Die nächste Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie (und gegebenenfalls Kinderlähmung) sollte als Kombinationsimpfung, die auch eine Keuchhustenkomponente enthält, gegeben werden.

Außerdem wird die Impfung allen Schwangeren am Anfang des letzten Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Keuchhusten-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen. Auch diese Impfung erfolgt mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.

Ansteckung und Krankheitsverlauf

Keuchhusten wird in der Regel durch Husten und Niesen übertragen (Tröpfcheninfektion). Er ist sehr ansteckend. Die Zeit zwischen Infektion und Ausbruch der Erkrankung beträgt etwa ein bis drei Wochen.

Erwachsene mit Keuchhusten leiden meist unter wochenlangem unspezifischem Husten, im Mittel sind es sechs bis sieben Wochen. Sie können aber auch schwer erkranken. Komplikationen treten in rund einem Viertel der Fälle auf (z. B. Gewichtsverlust, Leisten- und Rippenbrüche, Lungen- oder Mittelohrentzündung, Inkontinenz, seltener auch Hirnblutungen). Etwa ein bis vier Prozent aller erwachsenen Patienten müssen im Krankenhaus behandelt werden, meist ältere Menschen. Todesfälle durch Keuchhusten sind im Erwachsenenalter sehr selten.

Antibiotika verhindern, dass der Erreger weitergegeben wird, ändern aber nichts am Verlauf der Krankheit, sobald die typischen Hustenattacken begonnen haben. Weil Keuchhusten schwer zu erkennen ist, wird meist erst spät behandelt.

Grundimmunisierung

Normalerweise erfolgt die Grundimmunisierung im Kindesalter. Sie kann aber jederzeit nachgeholt werden, dafür reicht im Erwachsenenalter eine Impfung.

Auffrischimpfung

Zum Schutz von Neugeborenen sollten Frauen in der Schwangerschaft geimpft werden, unabhängig von dem Zeitpunkt einer letzten Impfung. Auf diese Weise kann ein Nestschutz an den Säugling vermittelt werden. Damit ist gemeint, dass die Mutter schützende Antikörper an das ungeborene Kind abgibt. Wurde die Impfung in der Schwangerschaft verpasst, sollten die Mütter in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.

Auch für Personal im Gesundheitsdienst (z. B. Hebammen, Ärzte) sowie in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Altenheimen wird die Impfung gegen Keuchhusten empfohlen.

Enge Kontaktpersonen eines Säuglings (z. B. Großeltern, Freunde, Babysitter, Tagesmütter) sollten spätestens vier Wochen vor der Geburt eine Auffrischimpfung erhalten, notfalls geht das auch noch später. Davon ausgenommen sind nur Erwachsene, die in den letzten zehn Jahren bereits gegen Keuchhusten geimpft wurden.

Impfstoffe

Es gibt verschiedene Kombinationsimpfstoffe für Erwachsene. Sie enthalten Komponenten zum Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und/oder Pertussis (Keuchhusten) und/oder Polio (Kinderlähmung).

Ein Impfstoff gegen Keuchhusten ist nicht einzeln erhältlich. Ihr Arzt/Ihre Ärztin berät Sie, wann und welche Kombinationsimpfung für Sie sinnvoll ist.

Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Die Impfung ist gut verträglich. Bei bis zu einem Drittel der Geimpften kommt es durch die Anregung der körpereigenen Abwehr zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Selten schwillt die gesamte Gliedmaße an. Gelegentlich können in den ersten drei Tagen nach der Impfung Allgemeinsymptome wie beispielsweise eine Temperaturerhöhung, Frösteln, Müdigkeit, Muskelschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Nebenwirkungen sind sehr selten. Allergische Reaktionen sind möglich. In Einzelfällen sind nach der Impfung Erkrankungen des Nervensystems außerhalb von Gehirn und Rückenmark beschrieben worden. Dies äußerte sich beispielsweise durch Lähmungen, Missempfindungen, Erschöpfungszustände, Übererregbarkeit oder fortschreitende Ausfälle.

Je nach verwendetem Kombinationsimpfstoff können etwas andere Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten, die Unterschiede sind jedoch nicht groß.

Quelle: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/keuchhusten-pertussis/

Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Wie wird der Nachweis erbracht?

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.

Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z. B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.

Quelle Text oben und Foto:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Masernschutz

Alles Wissenswerte zum Masernschutz und Fragen und Antworten rund um das Masernschutzgesetz finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite des BMG, PEI, RKI und der BZgA

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Hintergrund

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2019 13.207 Maserfälle gemeldet. 2019 wurden in Deutschland bundesweit 514 Fälle registriert. Im Jahr 2018 betrug die landesweite Zahl der gemeldeten Erkrankungen 544 Fälle. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit“. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervorgeht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impfpflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Pneumokokken-Erkrankungen werden durch Bakterien aus der Familie der Streptokokken hervorgerufen. Sie sind weltweit verbreitet und werden von Mensch zu Mensch übertragen. Je nach Region der Welt und abhängig vom Alter sind verschiedene Pneumokokken-Stämme für unterschiedliche Krankheiten mit zum Teil lebensbedrohlichen Verläufen verantwortlich. So verursachen sie beispielsweise die Mehrzahl aller bakteriellen Lungenentzündungen.

Gut zu wissen:
Ab einem Alter von 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Erwachsenen eine Impfung gegen Pneumokokken, die je nach Gesundheitszustand ggf. nach sechs Jahren aufgefrischt werden sollte. Die Impfung verringert das Risiko überhaupt zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden.

Pneumokokken: Ansteckung

Pneumokokken werden wie ein grippaler Infekt durch Tröpfcheninfektion übertragen – beispielsweise beim Husten oder Niesen. Die Bakterien finden sich im Nasen-Rachen-Raum vieler Menschen, ohne dass diese daran erkranken. Daher können sie auch von Gesunden weitergegeben werden.

Pneumokokken: Krankheitsverlauf

Warum Pneumokokken bei manchen Menschen plötzlich Krankheiten auslösen und bei anderen nicht, ist nicht genau bekannt. Auch Gesunde können betroffen sein. Bei geschwächter Körperabwehr – zum Beispiel nach einer Viruserkrankung oder bei chronischen Erkrankungen – passiert dies jedoch leichter. Säuglinge und Kleinkinder sowie auch ältere Menschen erkranken häufiger an Pneumokokken. Denn mit zunehmendem Alter lassen die Abwehrkräfte des Körpers nach und chronische Krankheiten nehmen zu.

Pneumokokken können verschiedene Erkrankungen auslösen – darunter Nasennebenhöhlen-, Mittelohr-, Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung (Sepsis). Darüber hinaus sind sie für 20 bis 50 Prozent aller durch Bakterien verursachten Lungenentzündungen bei älteren Erwachsenen verantwortlich. Einige dieser Erkrankungen können lebensbedrohlich verlaufen. Bei schwerem Verlauf stirbt etwa jeder Zehnte der Erkrankten an den Folgen der Pneumokokken-Infektion. Besonders gefährdet sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Pneumokokken-Erkrankungen können zwar mit Antibiotika behandelt werden. Allerdings nehmen Resistenzen zu, so dass die Medikamente schlechter anschlagen. Der Schutz durch Impfung wird daher immer wichtiger.

Pneumokokken: Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen ab einem Alter von 60 Jahren eine Impfung gegen Pneumokokken. Hierfür sollte ein Pneumokokken-Impfstoff, der gegen 23 verschiedene Pneumokokken-Typen schützt (PPSV23), verwendet werden.

Wegen der begrenzten Dauer des Impfschutzes gegen Pneumokokken hält die STIKO die Auffrischung mit einem Mindestabstand von 6 Jahren aus medizinischer Sicht eigentlich für alle Erwachsenen ab dem Alter von 60 Jahren für sinnvoll. Eine generelle Auffrischung wird dieser Altersgruppe trotzdem aktuell nicht empfohlen, da der Impfstoff hierfür zurzeit nicht zugelassen ist. Die Wiederholungsimpfung gesunder über 60-Jähriger sollte daher von der Ärztin bzw. dem Arzt beurteilt werden.

Darüber hinaus wird die Impfung gegen Pneumokokken allen Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen oder mit beruflichem Risiko empfohlen. Hierzu gehören Personen

  • deren Immunsystem geschwächt ist – sei es aufgrund angeborener Defekte des Immunsystems, fehlender oder nicht funktionsfähiger Milz, einer HIV-Infektion, einer Knochenmarks- oder Organtransplantation oder aus anderen Gründen.
  • die an chronischen Erkrankungen wie Diabetes, chronischen Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane  sowie Leber- oder Nierenkrankheiten oder Erkrankungen des Nervensystems leiden.
  • die ein erhöhtes Risiko für eine Hirnhautentzündung haben – z. B. bedingt durch ein Cochlea-Implantat oder eine Liquorfistel.
  • die berufsbedingt ein erhöhtes Risiko haben (Schweißen und Trennen von Metallen, Risiko durch Einatmen von Metall-Rauchen).

Für diese Risikogruppen wird eine Wiederholung der Impfung nach einem Zeitraum von mindestens sechs Jahren empfohlen. Bei den genannten Vorerkrankungen wird zum Teil zusätzlich eine Impfung mit einem weiteren Impfstoff gegen Pneumokokken empfohlen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt über die Reihenfolge der Impfungen und die Abstände zwischen den Impfterminen.

Auch für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat bis zum 2. Lebensjahr empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut die Impfung gegen Pneumokokken. Mehr Informationen zu geeigneten Impfterminen und Impfstoffen für Kinder finden sich in der Rubrik: „Impfempfehlungen für Kinder“.

Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Häufig kommt es durch die Anregung der körpereigenen Abwehr zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Ebenso können in den ersten drei Tagen nach der Impfung Allgemeinsymptome wie beispielsweise Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskel- und Gelenkschmerzen auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Schwere Nebenwirkungen sind selten. Eine allergische Reaktion (z. B. Nesselsucht) ist möglich. Sehr selten kann sich die Zahl der Blutplättchen (verantwortlich für die Blutgerinnung) vorübergehend verringern.

Quelle: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/pneumokokken/

Die echte Grippe (Influenza) ist manchmal kaum von einer harmlosen Erkältung (grippaler Infekt) zu unterscheiden. Sie kann aber auch schwer verlaufen und beispielsweise Lungenentzündungen hervorrufen und sogar zum Tod führen. Komplikationen betreffen vor allem Menschen mit Vorerkrankungen sowie Menschen in höherem Alter. Auch Schwangere haben besonders für Lungenentzündungen ein erhöhtes Risiko.

Gut zu wissen:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung gegen Grippe für alle, die ein erhöhtes Risiko haben, besonders schwer zu erkranken. Hierzu gehören Menschen ab 60 Jahre, chronisch Kranke jeden Alters, Schwangere sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.

Laut STIKO sind die Risikogruppen in Deutschland nur unzureichend geimpft: In der Risikogruppe der über 60-Jährigen wurden in der Saison 2020/2021 nur knapp die Hälfte (47 Prozent) und bei den Personen mit chronischen Grundleiden ab einem Altern von 18 Jahren nur 39 Prozent geimpft.

Die Grippeimpfung schützt auch Personen, die ein erhöhtes Risiko haben sich anzustecken, weil sie mit vielen Menschen Kontakt haben (zum Beispiel medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr).

Die STIKO empfiehlt für Personen ab 60 Jahren eine Grippeimpfung mit einem Hochdosis-Impfstoff. Die Grippeimpfung kann gleichzeitig mit der COVID-19-Impfung durchgeführt werden.

Je mehr Menschen geimpft sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Grippeviren verbreiten. Das schützt andere Menschen, für die die Grippe gefährlich sein kann. Deswegen wird Angehörigen oder Pflegenden von Risikopersonen zur Grippeimpfung geraten. Geimpft wird einmal jährlich vor der Grippesaison mit dem jeweils aktuellen Grippeimpfstoff – am besten bereits ab Oktober bis Mitte Dezember.

Ansteckung und Krankheitsverlauf

Übertragung der Grippeviren

Die Grippe wird durch Viren verursacht, die durch Tröpfchen – etwa beim Niesen, Husten oder Sprechen – übertragen werden. Zudem kann die Grippe von Hand zu Hand, zum Beispiel beim Händeschütteln oder über verunreinigte Gegenstände (beispielsweise Türgriffe) übertragen werden. Ansteckungsgefahr besteht vor allem dort, wo sich viele Menschen aufhalten, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arbeitsstätten, Schulen oder Einkaufsstätten.

Krankheitsbild

Etwa ein bis zwei Tage nach der Ansteckung erkranken ungefähr zwei Drittel der Betroffenen. Ein Drittel bleibt ohne Krankheitszeichen, ist aber trotzdem ansteckend.

Bei etwa einem Drittel beginnt eine Grippe plötzlich mit hohem Fieber sowie Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen. Charakteristisch sind auch trockener Husten und ungewöhnlich starke Erschöpfung. Zusätzlich sind Schweißausbrüche und Halsschmerzen möglich. Ein Drittel erkrankt milder und meist ohne Fieber. Wenn keine weiteren Infektionen hinzukommen, klingen die Krankheitszeichen in der Regel nach etwa fünf bis sieben Tagen allmählich wieder ab. In seltenen Fällen kann es auch mehrere Wochen dauern, bis man sich von der Grippe erholt hat.

Eine gefürchtete Komplikation der Grippe ist die Lungenentzündung (Pneumonie) durch das Virus selbst oder durch zusätzliche Erreger, die häufig im Krankhaus behandelt werden muss und mitunter lebensbedrohlich verlaufen kann. Auch eine Blutvergiftung (Sepsis) kann sich entwickeln. Entzündungen des Mittelohrs, des Gehirns oder des Herzmuskels sind weitere mögliche Komplikationen einer Grippe. Ebenso kann ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall durch eine Grippeerkrankung begünstigt werden. Das Risiko kann durch die Grippeimpfung gesenkt werden.

Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für Personen, die bei einer Grippeerkrankung ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Folgen haben:

Außerdem wird die Impfung empfohlen für

  • Personen mit stark erhöhtem Risiko sich anzustecken (zum Beispiel Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr oder Beschäftigte im medizinischen Bereich mit Patientenkontakt, Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften)
  • Personen (beispielsweise Angehörige, Pflegende), die im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Grippeimpfung gibt, wie zum Beispiel Personen mit dialysepflichtiger Nierenerkrankung oder Personen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
  • Auch für Reisende kann die Impfung unter Umständen sinnvoll sein, je nach Ziel und Gesundheitszustand.

Wird regional oder weltweit ein besonders starker Ausbruch (Epidemie oder Pandemie) erwartet, rufen die Gesundheitsbehörden eventuell noch einmal gesondert zu Impfungen auf, um die weitere schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern oder vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen.

Die Grippeimpfung schützt nur vor Grippeviren und nicht generell vor anderen Erkältungskrankheiten oder einer Erkrankung an COVID-19.

Eine einmalige Impfung bietet Erwachsenen in der Regel ausreichend Schutz für die gesamte Grippesaison. Grippeviren können sich sehr schnell verändern. Daher sollte die Impfung vor jeder Grippesaison – am besten ab Oktober bis Mitte Dezember – mit dem aktuellen, angepassten Impfstoff erneut durchgeführt werden. Die sogenannten quadrivalenten Impfstoffe schützen gegen die vier Grippevirusvarianten, die voraussichtlich in der nächsten Grippesaison am häufigsten auftreten werden.

Bei älteren Erwachsenen ist die Immunantwort reduziert und damit kann die Wirksamkeit der Grippeimpfung etwas geringer ausfallen. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren die Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff, der in dieser Altersgruppe besser wirksam ist als der Standard-Impfstoff.

Personen ab 60 Jahre sowie Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen sollten bei der Grippeimpfung auch den Impfschutz gegen Pneumokokken überprüfen lassen: Pneumokokken sind häufig Erreger von bakteriell verursachten Lungenentzündungen.

Aktuell: Wenn sowohl die Impfung gegen Grippe als auch gegen COVID-19 empfohlen sind, ist die gleichzeitige Verabreichung beider Impfstoffe möglich. Hierbei kann es häufiger zu Impfreaktionen kommen: Es können vor allem lokale Nebenwirkungen an der Injektionsstelle (Schmerz, Rötung, Schwellung) sowie systemische Reaktionen (beispielsweise Fieber, Müdigkeit) auftreten. Die Beschwerden verschwinden in der Regel nach einigen Tagen. (Siehe auch „Andere Impfungen während der Pandemie“)

Quelle: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/grippe-influenza/

Gürtelrose (Herpes zoster) wird wie Windpocken (Varizellen) durch Varizella-Zoster-Viren verursacht. Die meisten Erwachsenen ab einem Alter von 50 Jahren haben in ihrem Leben die Windpocken durchgemacht. Dabei nisten sich Viren im Körper in den Nervenzellen ein. Wenn das Immunsystem – beispielsweise im Alter – schwächer wird, können die Viren wieder aktiv werden und einen schmerzhaften Ausschlag, die Gürtelrose (Zoster), hervorrufen. Die schmerzhaften Nervenentzündungen können auch nach Abklingen des Ausschlags längere Zeit andauern (postherpetische Neuralgie). Von der Gürtelrose sind am häufigsten ältere Erwachsene und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem betroffen.

Ansteckung und Krankheitsverlauf

Ansteckung

Gürtelrose entsteht durch Viren, die nach einer früheren Windpockenerkrankung bereits im Körper vorhanden sind. Die Erreger der Windpocken können nach Jahren wieder aktiv werden und eine Gürtelrose hervorrufen.

Windpocken sind sehr ansteckend. Fast jeder Mensch, der noch keine Windpocken hatte, wird bei Kontakt zu einer Person mit Windpocken selber krank. Das Varizella-Zoster-Virus wird meist durch Husten und Niesen (Tröpfcheninfektion) übertragen. Aber auch die Flüssigkeit der Windpockenbläschen ist ansteckend, so dass es zu Schmierinfektionen kommen kann. Die Viren sind mehrere Tage überlebensfähig. Sie können daher auch über Oberflächen, z. B. Türgriffe, übertragen werden.

Gürtelrose ist weniger ansteckend. Nur die Flüssigkeit in den Bläschen des Ausschlags ist infektiös. Anstecken können sich Personen, die weder eine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben, noch gegen Windpocken geimpft sind. Eine Infektion ruft dann zunächst Windpocken hervor.

Bei Windpocken sind die Erkrankten bereits 1 bis 2 Tage vor Beginn des Ausschlags ansteckend. Die Ansteckungsfähigkeit sowohl bei Windpocken als auch bei Gürtelrose endet mit der vollständigen Verkrustung der Bläschen etwa 5 bis 7 Tage nach Beginn des Ausschlags.

Krankheitsverlauf

Bei der Gürtelrose werden die in den Nervenzellen ruhenden Erreger der Windpocken (Varicella-Zoster-Virus) wieder aktiviert.

In der Regel tritt bei einer Gürtelrose zunächst ein brennender Schmerz auf. Es bilden sich flüssigkeitsgefüllte Bläschen, die sich zu einem gürtelförmigen (bandartigen) Ausschlag ausbreiten – meist am Rumpf oder Kopf und normalerweise nur auf einer Körperhälfte. Bei manchen Menschen bleibt auch nach Abheilen des Ausschlags der Schmerz an der betroffenen Körperstelle noch für Monate oder Jahre zurück (postherpetische Neuralgie).

Das höchste Risiko, an einer Gürtelrose zu erkranken, haben ältere Menschen oder Personen mit einer Immunschwäche.

Impfung

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit einem Totimpfstoff zur Verhinderung von Gürtelrose und länger anhaltenden Nervenschmerzen (postherpetischer Neuralgie):

  • allen Personen ab 60 Jahren.
  • allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem geschwächt ist (beispielsweise durch Krankheit, nach Knochenmark- oder Organtransplantation, bei immunsuppressiver Therapie).
  • allen Personen ab 50 Jahren mit einem schweren Grundleiden (beispielsweise chronische Erkrankungen der Lunge (COPD), der Nieren oder des Darmes, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes).

Die zweifache Impfung mit dem Totimpfstoff kann Personen ab 50 Jahre wirksam vor Gürtelrose und postherpetischer Neuralgie schützen: 92 Prozent der Geimpften waren innerhalb von vier Jahren nach der Impfung nicht erkrankt; vor durch Gürtelrose hervorgerufenen Nervenschmerzen (postherpetischer Neuralgie) waren 82 Prozent geschützt.

Der Totimpfstoff gegen Gürtelrose ist für Personen ab 50 Jahren zugelassen und wird zweimal im Abstand von mindestens 2 und maximal 6 Monaten geimpft.

Ist die Impfung aufgrund einer der genannten Grunderkrankungen empfohlen, sollte die Impfung und der beste Impfzeitpunkt (vor allem bei einer Therapie, die das Immunsystem unterdrückt) mit der behandelnden Ärztin bzw. dem bzw. dem behandelnden Arzt besprochen werden.

Für die oben genannten Bevölkerungsgruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten der Impfung mit dem Totimpfstoff. In der Regel zahlen die meisten privaten Krankenversicherungen ebenfalls die Impfung.

Nicht geimpft werden darf bei Unverträglichkeit gegenüber einem Inhaltsstoff des Impfstoffes.

Quelle: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/guertelrose-herpes-zoster/

FSME ist die Abkürzung für „Frühsommer-Meningoenzephalitis“. Hierbei handelt es sich um eine Gehirn-, Hirnhaut- oder Rückenmarkentzündung, die durch Viren verursacht wird. Diese Viren werden durch Zeckenstiche übertragen.

FSME tritt vor allem in Bayern, Baden-Württemberg, in Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen auf. Darüber hinaus gibt es in Deutschland weitere FSME-Risikogebiete. 2022 sind sechs Risikogebiete hinzugekommen – darunter erstmals drei Landkreise in Brandenburg und der Stadtkreis Solingen in NRW. In den vergangenen Jahren lag die Zahl der gemeldeten FSME-Erkrankungen in Deutschland jährlich zwischen 200 und 712. Im Jahr 2020 wurde mit 712 FSME-Erkrankungen die bislang meisten Erkrankungen seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2001 gemeldet.

In Deutschland erkranken am häufigsten Erwachsene ab 50 Jahren.

Übertragung und Krankheitsverlauf

Übertragung

FSME-Viren werden durch den Stich von Zecken auf den Menschen übertragen. Sehr selten wird auch über Infektionen durch den Genuss von Rohmilch von Ziegen, Schafen oder Kühen berichtet. Eine direkte Ansteckung von Mensch zu Mensch gibt es nicht.

FSME-Risikogebiete in Deutschland

In Deutschland kommt FSME vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen vor. Einzelne Risikogebiete finden sich in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf (in Mittelhessen), Saar-Pfalz-Kreis (im Saarland), Birkenfeld (in Rheinland-Pfalz) und Emsland (in Niedersachsen). 2022 gibt es sechs neue Risikogebiete: zwei Kreise in Sachsen (Stadtkreis Chemnitz und LK Görlitz) und erstmalig drei Kreise in Brandenburg (LK Oberspreewald-Lausitz, LK Oder-Spree und LK Spree-Neiße) sowie der Stadtkreis Solingen in Nordrhein-Westfalen. Somit sind aktuell 175 Kreise als FSME-Risikogebiete benannt. Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht in jedem Frühjahr eine aktuelle Karte mit den FSME-Risikogebieten in Deutschland.

Außerhalb der Risikogebiete werden in ganz Deutschland vereinzelte FSME-Infektionen beobachtet.

Die Hauptübertragungszeit der FSME liegt zwischen April und November, bei mildem Wetter vereinzelt auch im Winter. Krankheitsübertragende Zecken kommen in Mitteleuropa bis in Höhen von 2.000 m vor.

Weitere FSME-Risikogebiete

FSME tritt auch in zahlreichen weiteren europäischen Ländern auf. Risikogebiete befinden sich in Albanien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Weißrussland. In weiteren Ländern treten vereinzelt FSME-Erkrankungen auf. Nahe Verwandte der hier vorkommenden FSME-Viren sind von Nord-Ost-Europa über Sibirien und China bis hin nach Japan verbreitet. Sie verursachen ein der FSME ähnliches Krankheitsbild, die RSSE (Russian Spring-Summer-Encephalitis).

Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt einen FSME-Impfschutz allen Menschen, die in FSME-Risikogebieten durch Aufenthalt im Freien in Kontakt mit Zecken kommen können.

Zusätzlicher Schutz vor Zeckenstichen

  • Zusätzlich zur Impfung sollten allgemeine Maßnahmen gegen Zeckenstiche ergriffen werden. Dazu gehört das Tragen geschlossener Kleidung (lange Hosen und Ärmel, Strümpfe, feste Schuhe, Hosenbeine in die Strümpfe gesteckt) in der Natur, denn Zecken sitzen häufig im Gras, Gebüsch oder Unterholz. Entgegen landläufiger Meinung lassen sie sich nicht von Bäumen auf Menschen oder Tiere herabfallen.
    Auch zeckenabweisende Mittel, auf unbedeckte Hautstellen und Kleidung aufgetragen, bieten einen gewissen Schutz, der aber nur wenige Stunden anhält.
  • Zecken krabbeln meist eine gewisse Zeit umher, bis sie eine passende Einstichstelle an der Haut gefunden haben. Nach dem Aufenthalt im Freien sollten Kleidung und Körper deshalb sorgfältig nach Zecken abgesucht werden, um diese möglichst noch vor dem Stechen zu entfernen.
  • Zecken können neben FSME auch noch verschiedene andere Krankheiten, insbesondere die sogenannte Borreliose, übertragen. Diese Krankheit wird durch Bakterien verursacht und tritt in allen Teilen Deutschlands auf. Sie kann unerkannt und unbehandelt zu chronischen Schädigungen unter anderem des Herzens, der Nerven und der Gelenke führen. Leider gibt es gegen diese Krankheit bisher noch keine Impfung. Die Borreliose kann aber, im Gegensatz zur FSME, mit bestimmten Antibiotika behandelt werden.
    Die Erreger der Borreliose gehen meist erst nach einer mehrstündigen Saugzeit der Zecke auf den Menschen über. Deshalb sollten Zecken so schnell wie möglich entfernt werden.
    Gegen die FSME ist diese Maßnahme leider nicht so wirksam, da die FSME-Viren schon zu Beginn des Zeckenstichs übertragen werden können.

Krankheitsverlauf

Die Mehrheit (ca. 70 bis 95 %) bleibt nach einem Stich einer mit FSME-Viren infizierten Zecke beschwerdefrei. Einige entwickeln ein bis zwei Wochen nach dem Stich grippeähnliche Krankheitszeichen wie Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen oder Schwindel. Diese Beschwerden klingen nach einigen Tagen wieder ab. In den meisten Fällen ist danach die Krankheit überstanden.

Bei einem Teil der Erkrankten kommt es aber nach etwa einer Woche zu einem zweiten Krankheitsgipfel mit Beteiligung des zentralen Nervensystems: Eine Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute (Meningoenzephalitis) oder des Rückenmarks (Myelitis) können auftreten. Krankheitszeichen sind erneutes Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Ausfälle des Nervensystems. Schwere Verläufe können z. B. mit Lähmungen an Armen und Beinen, Schluck- und Sprechstörungen, Atemlähmungen und starker Schläfrigkeit einhergehen. Eine folgenlose Heilung ist auch spät noch möglich. Bei schwer an FSME-Erkrankten kann es jedoch auch zu bleibenden Schäden kommen. Etwa jeder Hundertste, bei dem das zentrale Nervensystem betroffen ist, stirbt an der Infektion.
Schwere Krankheitsverläufe kommen überwiegend im Erwachsenenalter vor.

Eine ursächliche Behandlung gegen die FSME gibt es nicht. Es können nur die Krankheitszeichen, wie z. B. das Fieber, behandelt werden.

Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen FSME allen Personen, die sich in FSME-Gebieten aufhalten oder dort wohnen und von Zecken gestochen werden könnten. Dies gilt für alle, die sich in der Natur aufhalten wie Spaziergänger, Camper, Radfahrer, Jogger, aber auch Forstarbeiter und Beschäftigte in der Landwirtschaft. Auch Stadtparks und Gärten sind Lebensräume für Zecken.

Für gefährdete Bevölkerungsgruppen übernehmen innerhalb Deutschlands in der Regel die Krankenversicherungen die Kosten der Impfung. Ausnahmen sind beruflich bedingte Impfungen (z. B. bei Forstarbeitern) und, je nach Krankenkasse, auch Reiseimpfungen vor Auslandsreisen.

Aufbau des Impfschutzes (Grundimmunisierung)

Für die Grundimmunisierung sind drei Impfungen erforderlich. Nach dem üblichen Impfschema wird ein bis drei Monate nach der ersten Impfung die zweite Impfdosis verabreicht. Eine dritte Impfung erfolgt dann, je nach verwendetem Impfstoff, nach weiteren 5 bis 12 oder nach 9 bis 12 Monaten.

Um schon zu Beginn der Zeckensaison im Frühjahr für das laufende Jahr geschützt zu sein, ist es sinnvoll, mit der Impfserie in den Wintermonaten zu beginnen. Bereits 14 Tage nach der zweiten Impfung besteht für die meisten Geimpften ein Schutz, der für die laufende Saison zunächst ausreichend ist. Für eine länger anhaltende Schutzwirkung ist dann die dritte Impfung erforderlich.
Besonders bei Personen, die einem anhaltenden Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, sollte möglichst dieses Impfschema angewandt werden, da es bereits die höchste Schutzwirkung nach der 2. Impfung bietet.

Auffrischimpfungen

Bei fortbestehendem Ansteckungsrisiko wird eine erste Auffrischimpfung nach 3 Jahren empfohlen. Die nachfolgenden Auffrischungen sind dann alle 5 Jahre erforderlich. Je nach verwendetem Impfstoff sollte die Impfung ab dem Alter von 50 bzw. 60 Jahren alle 3 Jahre aufgefrischt werden.

Schnellschema

Wird ein besonders schneller Schutz benötigt, z. B. bei kurzfristig geplanten Reisen in FSME-Risikogebiete, kann eine Impfung nach dem sogenannten Schnellschema durchgeführt werden. Hierbei hängt das Impfschema vom verwendeten Impfstoff ab. Es sind zwei bis drei Impfungen nötig. Ein Impfschutz für ein bis anderthalb Jahre kann damit schon 3 bis 5 Wochen nach der ersten Impfung erreicht werden. Je nach verwendetem Impfstoff wird eine vorgezogene Auffrischimpfung erforderlich. Bitte fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt nach dem am besten für Sie geeigneten Impfschema.

Die in Deutschland erhältlichen Impfstoffe schützen übrigens auch vor den nahen Verwandten der hier verbreiteten FSME-Virusstämme, die im östlichen Europa und in Asien vorkommen. Gegen die ebenfalls von Zecken übertragene Borreliose hat die FSME-Impfung keine Schutzwirkung.

Tipp: Nach jedem Zeckenstich sollte auch der Tetanus-Impfschutz überprüft werden!

Quelle: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/fsme-fruehsommer-meningoenzephalitis/